In unserem Raum für Kinder soll ein Haus für ein Kleinstheim nach KJHG §§ 34, 35a, 41 (und evtl. weitere) gebaut und bereit gestellt werden.
Hier sollen 4 bis 8 Kinder, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können, gemeinsam mit ihrer Hausmutter bzw. ihren Hauseltern (z.B. Heilpädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher, Waldorfpädagogen) ein familienähnliches Zuhause und gute Lebensstrukturen finden.
Es sollen Kinder aufgenommen werden, die milieugeschädigt, seelenpflegebedürftig, lernbehindert, verhaltensgestört und/oder entwicklungsverzögert sind. Auch Kinder mit einer geistigen Behinderung können aufgenommen werden.
In der Einrichtung mit familienähnlicher Struktur wird nach den Grundlagen der Waldorfpädagogik gearbeitet. Bei Schulkindern soll neben dem Schulbesuch im unmittelbaren Einzugsbereich auch der Besuch einer Waldorfschule oder Waldorf-Förderschule in Braunschweig, Hildesheim oder Hannover ermöglicht werden.
Ein enges Zusammenarbeiten und Zusammenleben mit den anderen drei Bereichen der Raum Helios Gemeinschaft wird stattfinden. Gemeinschaftsräume und Außenanlagen sollen gemeinsam genutzt werden. Viele Begegnungsmöglichkeiten bestehen in gemeinsamen Unternehmungen und Veranstaltungen z. B. im künstlerischen und praktischen Bereich und in der Freizeitgestaltung.
Im Außenbereich soll für die therapeutische und erzieherische Arbeit mit den Kindern insbesondere der Gartenbereich und die Kleintierhaltung genutzt werden.